Immobilienmakler Ausbildung
Tätigkeitsbeschreibung des Immobilienmaklers
Der Immobilienmakler steht als Vermittler zwischen einem Verkäufer einer Immobilie und dem Käufer dessen beziehungsweise zwischen einem Vermieter und dem Mieter eines Mietobjektes. Sie engagieren sich jedoch auch darin, den passenden Mieter oder Käufer zu dem jeweiligen Objekt zu finden. Dies kann einerseits durch Inserate erfolgen oder auch auf ihren Homepages und über sonstige Vermittlungswege. Es gehört unbedingt zu seinem Engagement, diese Veröffentlichungen immer auf dem neuesten Stand zu halten. Es zeugt von Unvermögen und Unzuverlässigkeit, wenn Monate alte Angebote, die längst nicht mehr gültig sind, noch immer auf der Homepage eines Immobilienmaklers angepriesen werden.
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung erhält der Immobilienmakler von einer oder gar beiden Vermittlungsparteien eine Courtage beziehungsweise Provision. Als Lohn für seine Arbeit erhält er in der Regel zwischen 3% des Kaufpreises oder für eine erfolgreiche Vermietung meist 2 Kaltmieten Netto plus Umsatzsteuer. Um seine Vermittlertätigkeit gut ausführen zu können, benötigt der Immobilienmakler Kenntnisse auf verschiedenen Wissensgebieten. Hierzu gehören die Buchhaltung ebenso wie Verkaufsstrategien, Kommunikation und auch rechtliche Fragen sowie Fragen zu Finanzierung und einiges mehr. Unter anderem sollte der Immobilienmakler sich mit den modernsten Kommunikationsmitteln wie dem PC, Laptop, Handy und dem Internet an sich sehr gut auskennen. Eine stetige Erreichbarkeit ist für seine Kunden auf beiden Seiten (also Verkäufer wie Käufer, Vermieter wie auch Mieter) unabdingbar. Der Immobilienmakler muss zwar nicht ständig, aber sehr regelmäßig erreichbar sein. Ein Immobilienmakler arbeitet zumeist als selbstständiger Unternehmer.
Der Beruf des Immobilienmaklers
Den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zum Immobilienmakler gibt es in eigentlichem Sinne nicht. Der Berufsbegriff „Immobilienmakler“ selbst ist auch nicht geschützt. Dennoch bedarf es einer besonderen Genehmigung, diesen Beruf auszuüben. Laut Gewerbeordnung darf sich jeder Mensch Immobilienmakler nennen, der die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung dazu erhält. Diese Bescheinigung soll den Handelspartnern (also Mietern und Vermietern, Eigentümern) die Sicherheit geben, dass es sich beim Immobilienmakler um einen vertrauenswürdigen Menschen handelt. Unter anderem erfordert die Erlaubnis, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren keine Verurteilung wegen Verleumdung, Veruntreuung, Betrug oder gar einem schwerwiegenden Verbrechen erhalten hat. Auch eine begonnene oder bevorstehende Insolvenz ist ein Ausschlusskriterium.
Die Erlaubnis, den Beruf des Immobilienmaklers zu ergreifen ist kostenpflichtig
und je nach angestrebtem Tätigkeitsfeld gestaffelt. Der Beruf des Immobilienmaklers selbst ist in verschiedene Tätigkeitsfelder aufgeschlüsselt.
Die reine Erlaubnis laut §34c der Gewerbeordnung ist jedoch keinerlei Indiz dafür, wie intensiv sich der Immobilienmakler mit den fachlichen, rechtlichen und sonstigen Gegebenheiten des Immobilienmarktes auseinandergesetzt hat. Wer also dem Beruf des Immobilienmaklers wirklich gerecht werden möchte, benötigt ein fundiertes Grundwissen.
Die Ausbildung zum Immobilienmakler
Da es sich beim Immobilienmakler um keinen „staatlich anerkannten Ausbildungsberuf“ handelt, gibt es verschiedene Wege der „Immobilienmakler Ausbildung“. Wer wirklich gut fundierte Kenntnisse erwerben möchte, um im Immobiliengeschäft nachhaltig tätig sein zu können, wählt wohl zumeist den klassischen Ausbildungsberuf des Immobilienkaufmanns. Immobilienkaufleute arbeiten später meist im Gegensatz zum Immobilienmakler fest angestellt in Baugenossenschaften, bei Banken, die Immobilien vermitteln oder auch bei den Gemeinden, dem Land oder dem Landkreis. Der Beruf „Immobilienkaufmann beziehungsweise Immobilienkauffrau“ ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung hierzu ist demnach den Ausbildungsverordnungen unterworfen und ist standardisiert. Es ist ein Beruf mit schulischer Ausbildung – viele Hochschulen und Universitäten bieten hierzu die 3 Jahre dauernden Studiengänge an. Diese können auch einem späteren Immobilienmakler als Basis für seine selbständige Tätigkeit sein.
Ein anderer Weg, sich geeignetes Wissen zu verschaffen, sind berufsbegleitende Fernlehrgänge in den verschiedenen Teilgebieten des Berufes. Verschiedene private Fernbildungsinstitute kooperieren mit der IHK, um Ihren Teilnehmern einen qualifizierten Abschluss zu ermöglichen. Denn bei diesen ernstzunehmenden Ausbildungskursen wird eine Prüfung vor der IHK abgelegt. Hier sollte der Interessent sehr vorsichtig sein, denn viele private Anbieter agieren mit Begriffen wie Immobilienberater oder dergleichen und bieten Kurse an, die zu keinerlei verwertbarem Abschluss führen.
Auch die IHK selbst bietet Lehrgänge mit Prüfung und Abschlusszertifikat an und diese Lernmethode entspricht am ehesten den Gegebenheiten wie bei anderen Berufen, die eine staatliche Anerkennung haben. Hier erhält der Auszubildende wichtige Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, die notwendigen Rechtsgrundlagen aus dem Mietrecht, dem Wohneigentumsgesetz sowie aus dem Baurecht. Auch über die Finanzierungsfragen von Wohneigentum, Steuern, Versicherung und anderen wichtigen Wissensgebiete erhält man in diesen Seminaren die Grundbegriffe vermittelt. Neben all diesen fachspezifischen Wissensgebieten ist natürlich die Bildung im persönlichen Auftreten, der Rhetorik und dem Verkauf ein wichtiger Aspekt, der dem werdenden Immobilienmakler in seinem Werdegang fördert. Denn längst nicht jeder, der über Finanzen, rechtliche Situation und Mietverträge geeignetes Wissen erwirbt, kann diese auch angemessen mit seinen Kunden kommunizieren.
Diese Lehrgänge der IHK dauern üblicher Weise etwa 1,5 – 2 Jahre und enden, wie bereits erwähnt mit einer Abschlussprüfung vor der Kammer. Viele der Lehrgänge werden im Blockunterricht oder an den Wochenenden angeboten und umfassen etwa 100 – 300 Ausbildungseinheiten von je 45 Minuten.
Wer sich also nun seine Immobilienmakler Ausbildung zurecht basteln möchte, kann auch aus mehreren dieser Lehrgänge zunächst einen Weg wählen und später berufsbegleitend noch weitere Lehrgänge oder Seminare im Sinne der beruflichen Fortbildung wahrnehmen. Vor allem sollten die Fortbildungslehrgänge dann jedoch berufsbegleitend angelegt sein, sodass es nach dem Aufbau der Selbständigkeit nicht zu ständigen Fehlzeiten kommt. Denn nichts ist für den Markt schädlicher und von Kunden verabscheuter als Unternehmer, die nur unzuverlässig erreichbar sind oder ihr Angebot nicht stets auf neuestem Stand halten.